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Wasserleitung/Wasseruhr

Verfasst: Donnerstag, 30.08.2012, 16:33
von joelline
Hallo an alle - wer weiß Bescheid?
unser Wasser kommt aus einer Quelle in den Bergen. Die alte Wasserleitung samt Wasseruhr war wohl bereits vor unserer Zeit (also bereits vor 8 Jahren) von Geröll verschüttet und wir bekamen bisher immer Proformarechnungen von der Gemeinde.
Die Hauptwasserleitung liegt in einer Straße aufGemeindegebiet. Die Abzweigung zu unserem Haus sei dann unser Eigentum (wohl dann auch die Wasseruhr). Nun wurden wir aufgefordert, die Wasseruhr zu suchen und auszugraben sowie mit einer Eisenplatte zu versehen, welche zu Ablesezwecken beseitigt werden kann.
Kann mir jemand sagen, ob das so Rechtens ist?

Re: Wasserleitung/Wasseruhr

Verfasst: Donnerstag, 30.08.2012, 17:02
von lanonna
Liebe Joelline,

bitte wende dich an das nächste Generalkonsulat und lass dich dort aufklären.

Uns hat man auch geholfen in einer ganz speziellen Frage, die wir so nicht verstanden hatten und deren Ergebnis wir nicht wahrhaben wollten.

Herzlichst

Lanonna

Re: Wasserleitung/Wasseruhr

Verfasst: Donnerstag, 30.08.2012, 21:13
von Ulriko
Wenn ich es richtig kapiert habe ist es so:

Ihr bezieht Wasser aus einer Bergquelle, dieses Wasser wird von der Gemeinde quasi aufgefangen und durch Wasserleitungen an die Häuser weitergeleitet?

Wenn ihr Proformarechnungen hattet, wurden diese also bezahlt, ohne dass die genaue Wassermenge ermittelt werden konnte.

In solchen Fällen muss es immer einen Versorgungsvertrag geben,

normalerweise sind darin auch die Eigentumsverhältnisse festgelegt.

Eine Wasseruhr, die zu Abrechnungszwecken dienen soll, gehört in aller Regel dem Versorgungsunternehmen.
Aus den Rechnungen müsste sich auch erkennen lassen, ob eine Nutzungsgebühr für diesen Wasserzähkler erhoben wird.
Dem Versorger obliegt auch die Pflicht, die Zähleinrichtung in einem bestimmten Turnus neu zu eichen oder gegen eine neue geeichte Uhr auszuwechseln.

Wenn das Teil nun verschüttet ist.... naja, vielleicht ist es höhere Gewalt,
aber ihr könnt nicht auf Dauer ohne Zähler bleiben.

In den Verträgen ist in aller Regel auch festgelegt, dass der Kunde dem Versorger auch Zugang zu der Zähleinrichtung gewähren muss.
Hört sich ganz schön vertrackt an...
Im schlimmsten Fall muss man die verschüttete Leitung mit dem Zähler aufgeben und einen neuen Wasseranschluss mit Zähleinrichtung erstellen.

Vielleicht ist es auch möglich, die verschüttete Leitung irgendwo wieder aufzunehmen und dort eine neue Zählstelle zu installieren, sodass dann der alte Zähler für immer erloschen wäre.

So oder so: es wird einiges an Geld kosten, wobei der Wert des verschütteten Zählers vernachlässigbar ist.

Ich hoffe, dass ihr mit der Gemeinde zu einer pragmatischen einvernehmlichen Lösung kommt.

Re: Wasserleitung/Wasseruhr

Verfasst: Donnerstag, 30.08.2012, 21:59
von joelline
Ich danke sehr, das hat mir schon etwas weiter geholfen. Wir sind uns nicht sicher, ob der Typ von der Gemeinde Recht hat.
Werde mich aber noch weiter umsehen.