Das Thema Aufenthaltsgenehmigung hat mich beschäftigt.MarionLunigiana hat geschrieben:..., brauchen schon seit den 90ern keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, ...
Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Italien
http://www.stepstone.de/home_fs.cfm?con ... alien.html
Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
Für EU-Bürger gibt es keine Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der europäischen Union bedeutet automatisch auch den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Italien. Nach drei Monaten benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde (Ufficio Stranieri) des Polizeipräsidiums (Questura) beantragt werden muss. Bei der Antragstellung müssen immer der Reisepass bzw. der Personalausweis vorgelegt sowie Passbilder beigefügt werden. Welche Dokumente darüber hinaus erforderlich sind, richtet sich nach dem Anlass des Aufenthalts bzw. nach der in Italien angestrebten Tätigkeit:
Wer sich als selbständiger Unternehmer in Italien niederlassen will, kann dazu aufgefordert werden, zu belegen, dass er tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausführen wird.
Arbeitnehmer müssen bei Antragstellung eine Erklärung des Arbeitgebers, dass sie eingestellt worden sind bzw. eine Arbeitsbescheinigung vorlegen.
Die Aufenthaltserlaubnis (carta di soggiorno) wird für diese beiden Fallgruppen für max. 5 Jahre erlassen und kann nach Ablauf verlängert werden.
Papili