Re: Wohnsitzanmeldung in Italien
Verfasst: Montag, 07.09.2009, 20:56
Hallo, ich verfolge dieses Thema hier lesend mit, und so allmählich bestehe ich nur noch aus ?????????
Aufenthaltsgenehmigung? Ich denke, als Europäer wird man als Inländer behandelt?
Konkret:
Meine Tochter ist seit drei Jahren in Rom. Das erste Jahr als Au Pair, da wurde sie von der Familie irgendwo angemeldet (wo?), was schon deshalb notwendig war, da der Familienvater eine hochrangige und in gewissen Kreisen nicht unbekannte Person ist.
Nach Abschluss dieses Jahres zog sie unmittelbar bei ihrem inzwischen gefundenen Partner ein und pflegte gegen ein Taschengeld ein schwerstkrankes Familienmitglied. Während dieser Zeit holte sie sich eine Steuernummer - wofür, habe ich vergessen, Arbeit war's nicht.
Nach dem Tod der Kranken ging es um die Anmeldung bei der Uni. (Auf meiner Seite viel Rennerei wegen Übersetzungen, Beglaubigungen, im Konsulat war ich bald Stammgast.) Bei der Uni - und inzwischen auch beim Arzt - ist sie mit ihrer dortigen Wohnadresse registriert, ohne Nachweis, ohne Problem.
Sie ist noch hier in HH gemeldet, aber einen zweiten Wohnsitz scheint man in Italien nicht zu kennen?
Einziger Nachteil war jetzt anlässlich einer Fahrkartenkontrolle, da sie mit Studententicket fuhr, dass sie zum ersten Male erfuhr, dass dieses nicht in Ordnung ist. Ein vergünstigtes Studententicket erhält nur, wer in Rom mit Wohnsitz gemeldet ist. (Also Strafgebühr und neues Ticket.)
Und nun nochmal meine Frage: Wozu eine Aufenthaltsgenehmigung?
Bei Euch, die Ihr in Italien lebt und keinen deutschen Wohnsitz habt, verstehe ich natürlich die Diskussion, aber ansonsten? Für Erhellendes wäre ich dankbar.
Saluti
Flora
Aufenthaltsgenehmigung? Ich denke, als Europäer wird man als Inländer behandelt?
Konkret:
Meine Tochter ist seit drei Jahren in Rom. Das erste Jahr als Au Pair, da wurde sie von der Familie irgendwo angemeldet (wo?), was schon deshalb notwendig war, da der Familienvater eine hochrangige und in gewissen Kreisen nicht unbekannte Person ist.
Nach Abschluss dieses Jahres zog sie unmittelbar bei ihrem inzwischen gefundenen Partner ein und pflegte gegen ein Taschengeld ein schwerstkrankes Familienmitglied. Während dieser Zeit holte sie sich eine Steuernummer - wofür, habe ich vergessen, Arbeit war's nicht.
Nach dem Tod der Kranken ging es um die Anmeldung bei der Uni. (Auf meiner Seite viel Rennerei wegen Übersetzungen, Beglaubigungen, im Konsulat war ich bald Stammgast.) Bei der Uni - und inzwischen auch beim Arzt - ist sie mit ihrer dortigen Wohnadresse registriert, ohne Nachweis, ohne Problem.
Sie ist noch hier in HH gemeldet, aber einen zweiten Wohnsitz scheint man in Italien nicht zu kennen?
Einziger Nachteil war jetzt anlässlich einer Fahrkartenkontrolle, da sie mit Studententicket fuhr, dass sie zum ersten Male erfuhr, dass dieses nicht in Ordnung ist. Ein vergünstigtes Studententicket erhält nur, wer in Rom mit Wohnsitz gemeldet ist. (Also Strafgebühr und neues Ticket.)
Und nun nochmal meine Frage: Wozu eine Aufenthaltsgenehmigung?
Bei Euch, die Ihr in Italien lebt und keinen deutschen Wohnsitz habt, verstehe ich natürlich die Diskussion, aber ansonsten? Für Erhellendes wäre ich dankbar.

Saluti
Flora