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Re: Ich ärgere mich...
Verfasst: Donnerstag, 14.08.2008, 14:32
von Bellavenezia
Ich ärgere mich maßlos, weil die örtliche Presse das Sommerloch genutzt hat, um einen sehr negativen Bericht über unser Haus zu drucken.
Mein Mann soll einen Gast schlecht behandelt haben. (Hat er nicht)
Riesenwelle, Diskriminierung, unmöglich, usw.
Eine Gegendarstellung bringt gar nichts, weil das nach Rechtfertigung aussieht und außerdem an einem schlechten Platz erscheinen wird.
Da die nette Reporterin, die ich seit ca. 10 Jahren kenne, auch meinen vollständigen Namen abgedruckt hat, kann jetzt jeder diesen Artikel im Internet lesen, wenn er diesen bei Google eingibt!
Aus Erfahrung weiß ich, dass diese Artikel noch nach Jahren nicht verschwunden sind.
Weiß jemand Rat?
Kann ich die Löschung verlangen?
Mein Trost: Ab Sonntag bin ich wieder in Venedig und habe meine Ruhe.
Re: Ich ärgere mich...
Verfasst: Donnerstag, 14.08.2008, 15:14
von gise
Leider kann ich Dir da keinen Rat geben Bellavenezia

Gibt es nicht so etwas wie "Rufmord"
Liebe Grüße
Gisele

Re: Ich ärgere mich...
Verfasst: Donnerstag, 14.08.2008, 20:00
von Bellavenezia
Hallo Gisele,
nein, ich glaube "Rufmord" ist so etwas aus dem Sprachgebrauch, was rechtlich keine Bedeutung hat.
Ich versuche jetzt über einen Anwalt, die Löschung des Zeitungsartikels im Internet zu verlangen.
Mal sehen, was passiert.
Das mir so etwas passieren musste!
Wo ich doch weiß, wie Pressegeier sind! Das ärgert mich am meisten.
Re: Ich ärgere mich...
Verfasst: Donnerstag, 14.08.2008, 20:25
von Pené
Aber ich finde eine Gegendarstellung nicht verkehrt. Immerhin muß man sich ja rechtfertigen,
wenn was geschrieben wurde, was nicht stimmt. Und auch an einem "schlechten Platz" wird es
bestimmt doch noch von ein paar gelesen.
Vielleicht kann ja sogar der Anwalt erreichen, daß die Zeitung selbst eine Art Wiedergutmachung
drucken muß .......
Ich drück Dir ganz, ganz feste die Däumchen, daß alles wieder in Ordnung kommt. Und laß Dir
Deinen Urlaub nicht vermiesen

Re: Ich ärgere mich...
Verfasst: Donnerstag, 14.08.2008, 22:21
von smart
Ciao Bellavenezia,
ich würde es in jedem Fall auch mit einer Gegendarstellung versuchen. Diese
muss (zumindest in Deutschland) an einer genauso prominenten Stelle und in gleicher Größe abgedruckt werden.
Ich würde diese ganz nüchtern formulieren. "Die am X. vom Autoren Y gemachten Anschuldigungen gegen meine Person sind unwahr. Der Autor behauptet, ich... In der Tat hat... Hingegen..." Kurze Erläuterung der Fakten, fertig.
Wikipedia hat geschrieben:Wirkung der Gegendarstellung
Eine repräsentative Umfrage von 2000 Befragten zu einem realen Fall hat ergeben, dass die Wirkung einer Gegendarstellung in ihrer Stärke tatsächlich ungefähr dem Effekt eines einzelnen, gleich langen Zeitungsartikels entspricht.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gegendarstellung
Re: Ich ärgere mich...
Verfasst: Freitag, 15.08.2008, 07:18
von gise
Ich bin mir nicht sicher Bellavenezia, aber ich meine gehört zu haben, das man bei Rufmord zumindestens eine Anzeige gegen diesen stellen kann...aber leider bin ich mir wirklich sehr unsicher!!!
Aber schau mal, unser Smart hat Dir auch eine sehr brauchbare Antwort geschrieben und ich würde an deiner Stelle so verfahren!!!
Ich halte Dir ganz fest die Daumen und ich wünsche Dir einen sehr schönen Aufenthalt in Venedig
Dickes

und liebe Grüße
Gisele

Re: Ich ärgere mich...
Verfasst: Samstag, 16.08.2008, 18:37
von Bellavenezia
Hallo und danke für eure Hile und Anteilnahme.
Dir, Smart, ganz herzlichen Dank für die Hinweise, die ich sofort verwenden konnte. Super! Danke!
Jetzt wird wohl doch eine Gegendarstellung in die Zeitung kommen.
ich werde es nur erzählt bekommen, denn ab morgen bin ich hier weg und in meiner neuen Heimat Venedig.
Bin ich froh!
Viele Grüße
BV