Seite 2 von 6

Re: Wohnsitz in Italien

Verfasst: Mittwoch, 15.10.2008, 15:21
von lanonna
Halleluja!!!

Lanonna

Re: Wohnsitz in Italien

Verfasst: Mittwoch, 15.10.2008, 15:29
von aragon
Hallo ,ich kann das mit der Rente bestaetigen meine Eltern leben seit ueber 10 Jahren zwar in Spanien,aber das duerfte egal sein.Mein Vater bekommt seine Rente auf ein Konto in Spanien bei seiner dortigen Bank ueberwiesen ohne Abzug.
Gruss
Dieter

Re: Wohnsitz in Italien

Verfasst: Mittwoch, 15.10.2008, 16:50
von gise
Dann scheint für Deutsche kein Abzug in Betracht zu kommen, sondern nur für Italiener, die wieder zurück in Ihre Heimat gehen...

Liebe Grüße
Gisele :winkewinke:

Re: Wohnsitz in Italien

Verfasst: Mittwoch, 15.10.2008, 17:50
von papili
Deutsche und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten
Bei gewöhnlichem Aufenthalt in den Mitgliedstaaten erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre volle Rente aus allen Beitrags- und beitragsfreien Zeiten wie bei Aufenthalt in Deutschland. Das gilt auch für die Zahlung aus Zeiten, die außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden (Reichsgebiets-Beitragszeiten/Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG).
Zu einer Minderung der Rente kann es aber kommen, wenn die Rente auf dem Rentenabkommen mit Polen vom 9.10.1975 beruht oder in der deutschen Rente auch ausländische Versicherungszeiten nach einem Abkommen der früheren DDR enthalten sind.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Mitgliedstaaten erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre Rente in voller Höhe nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls anteilig aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten.

Mitgliedstaaten

Der Begriff Mitgliedstaaten umfasst die Staaten, für die das Gemeinschaftsrecht gilt. Das sind

* in der Europäischen Union (EU) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil)
* im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Island, Liechtenstein, Norwegen
* und im Rahmen des Abkommens über den freien Personenverkehr vom 21.06.1999 die Schweiz.

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... staat.html

Ich interpretiere das so: auch Italiener, die in Deutschland gearbeitet haben und einen deutschen Rentenanspruch haben, bekommen diese Rente in voller Höhe.

Papili

Re: Wohnsitz in Italien

Verfasst: Donnerstag, 16.10.2008, 08:14
von gise
Das ist leider nicht so...habe mir gestern noch spät die Rentenpapiere angeschaut und da steht schwarz auf weiß...wenn Sie planen Ihren 1.Wohnsitz nach Italien zu verlegen...erhalten Sie monatlich......Euro weniger...eventuell liegt es auch daran, ob man Frührentner oder Altersrentner ist...ich weiß nicht, ob dieses auch wieder damit zusammenhängen könnte.... :cry:

Liebe Grüße
Gisele :winkewinke:

Re: Wohnsitz in Italien

Verfasst: Freitag, 17.10.2008, 17:08
von papili
Hallo Gisela,

wenn es schwarz auf weiß steht, kann man natürlich nicht dagegen reden, will ich auch nicht.

Das Thema 1. Wohnsitz hat uns schon sehr beschäftigt.

Was heisst (1.) Wohnsitz

Begriff gefunden unter http://www.deutsche-anwaltshotline.de/i ... MAodRw7KLQ

Wohnsitz

Der Wohnsitz einer Person ist Anknüpfungspunkt für die Rechtsanwendung. Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung inne hat und Umstände gegeben sind, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und nutzen wird. Um diesen Begriff zu erfüllen genügt es, dass man lediglich die notwendigsten Gegenstände (Wäsche, Zahnbürste in der Wohnung hat. Die Maßstäbe sind hier sehr eng. Ist der Wohnsitz einer Person festgestellt worden, findet das Recht des Wohnsitzes auf die Person Anwendung, dies wird insbesondere im Steuerrecht oft verkannt oder unterschätzt.

Wie ist der Begriff in Italien definiert?
Wie sind die Maßstäbe in Italien?
Wie wird der Wohnsitz einer Person festgestellt?

Papili

Re: Wohnsitz in Italien

Verfasst: Freitag, 17.10.2008, 17:11
von papili
Wußte gar nicht, das es so viele Arten von Aufenthaltsgenehmigungen gibt!

http://www.justlanded.com/deutsch/Itali ... ehmigungen

Die Wichtigsten sind folgende:

* Permesso di soggiorno per turismo – für Touristen. Normalerweise sollte jeder eines beantragen, der Italien für länger als eine Woche besucht und nicht in einem Hotel, einer Pension oder auf einem offiziellen Campingplatz wohnt. In der Praxis wird das jedoch nur begrenzt eingehalten.
* Permesso di soggiorno per coesione familiare – für ausländische Ehepartner und Kinder italienischer Bürger, wenn Sie zusammen nach Italien einreisen;
* Permesso di soggiorno per lavoro – eine Arbeitserlaubnis für Angestellte (siehe unten bei Angestellte);
* Permesso di soggiorno per lavoro autonomo/indipendente – für selbstständig oder freiberuflich Arbeitende (siehe unten bei Selbstständige);
* Permesso di soggiorno per studio – für Studenten (siehe unten bei Studenten);
* Permesso di soggiorno per ricongiungimento familiare – für Ehepartner, Kinder (unter 18 Jahren) und Eltern eines Ausländers, der mit einem italienischen Staatsbürger verheiratet ist. Das gilt auch für Familienangehörige aus Übersee, die mit Ihrer Familie zusammen sein möchten (siehe unten bei Familienangehörige);
* Permesso di soggiorno per dimora – für Ausländer, die in Italien wohnen, aber nicht arbeiten oder studieren möchten (siehe unten bei nicht erwerbstätige Einwohner).

permesso di soggiorno or carta di soggiorno - ist im Prinzip identisch

Papili