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Verjährungsfristen in Italien...
Verfasst: Freitag, 12.12.2008, 12:28
von JuliaZ
Hallo Ihr Lieben,
das Leben könnte so einfach sein, oder
Rief Fabry vorhin noch an, um einfach zu fragen, wie es mir geht, rief er jetzt mit einer schlechten Nachricht an. Er hat wohl so eine Art Mahnbescheid bekommen, dass er 400 € zahlen soll, da in 2005

etwas für sein Auto nicht bezahlt wurde.
Die komplette Familie weiß, dass er gezahlt hat! Das ging wohl über so eine Art Postbank. Den Beleg hat er nach drei Jahren nun nicht mehr. Wird das wohl in dieser Bank aufgehoben?! Haben die auch so Aufbewahrungsfristen?
Und wie sieht es mit Verjährungsfristen für solche Ansprüche aus!? Das kann doch alles nicht wahr sein. Er hat jetzt 60 Tage Zeit zu zahlen, ansonsten wird es eben mehr
Viele liebe Grüße, Julia
Re: Verjährungsfristen in Italien ... HILFE ...
Verfasst: Freitag, 12.12.2008, 12:43
von JuliaZ
Okay, und kann mir jetzt jemand helfen, dieses Thema zu verschieben in "La Piazza" ... mit diesem Feedback bin ich irgendwie nicht klar gekommen

Re: Verjährungsfristen in Italien ... HILFE ...
Verfasst: Freitag, 12.12.2008, 15:30
von lanonna
Liebe Julia,
ich weiß, dass Rechnungsansprüche in Deutschland zwei Jahre plus laufendes Jahr gelten, sofern sie nicht angemahnt werden. danach beginnt die Frist erneut. Da wir in Europa mittlerweile rechtlich sehr nahe gerückt sind, könnte ich mir vorstellen, dass es in Italien ähnlichist.
Normalerweise müsste ein Bankbeleg zu bekommen sein. Eventuell wird er per Hand herausgesucht. Dafür nehmen die Banken dann Gebühren. So geht es uns im Augenblick.
Rechnungsbelege sollte man mindestens fünf Jahre aufheben. Dazu ist man bei verschiedenen Sachen sogar verpflichtet.
Ob dir das hilft?
Herzlichst
Lanonna
Re: Verjährungsfristen in Italien ... HILFE ...
Verfasst: Freitag, 12.12.2008, 21:10
von Sandro
Ich habe mal kurz gegooglet und das hier gefunden
http://www.studio-angeli.it/ita/prescrizioni.htm
Vielleicht findest du da das, was du suchst.
Viel Erfolg, dass das problemlos klappt und am Ende die anderen leer dastehen

Re: Verjährungsfristen in Italien ... HILFE ...
Verfasst: Samstag, 13.12.2008, 00:19
von papili
Deutsches Recht:
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon ... chten.html
In Deutschland suchen die Banken/Sparkassen den Buchungsbeleg (evtl. gegen eine kleine Gebühr) heraus. In Italien evtl. bei der Bank das Problem schildern und um Hilfe bitten!
Papili
Re: Verjährungsfristen in Italien ... HILFE ...
Verfasst: Mittwoch, 17.12.2008, 14:57
von milano
Sorry, Julchen, habe diesen thread erst jetzt gesehen.
Also, ich habe meinen Schatz gefragt, und er meint, dass es relativ schwierig ist, falls Fabry "via bollettino in contanti tramite la posta" bezahlt hat. Die Beweislast liegt bei Fabry, das Problem ist, dass er diesen Abschnitt hätte 5 Jahre aufbewahren müssen.
Die Tatsache, dass erneut die 400€ verlangt werden, bedeutet, dass das Geld bei denen nicht eingegangen bzw. nicht vermerkt ist. Aber Fabry sollte es dennoch versuchen und fragen, ob sie den Beleg archiviert haben.
Wir wünschen Euch viel Glück,
milano