Gesetz zur künstlichen Befruchtung verfassungswidrig
Verfasst: Donnerstag, 02.04.2009, 20:21
Verfassungsgericht erklärt Gesetz zur künstlichen Befruchtung als verfassungswidrig
Das italienische Verfassungsgericht hat das seit 2004 geltende Gesetz zur künstlichen Befruchtung in einigen Teilen für verfassungswidrig erklärt.
Das Gericht urteilte, man müsse im Gesetz die Verpflichtung beseitigen, bei der künstlichen Befruchtung gleichzeitig und lediglich einmalig maximal drei Eizellen zu verwenden. Dieser Aspekt des Gesetzes war von verschiedenen Organisationen scharf kritisiert worden.
http://www.stol.it/nachrichten/artikel. ... tID=136361
Das italienische Verfassungsgericht hat das seit 2004 geltende Gesetz zur künstlichen Befruchtung in einigen Teilen für verfassungswidrig erklärt.
Das Gericht urteilte, man müsse im Gesetz die Verpflichtung beseitigen, bei der künstlichen Befruchtung gleichzeitig und lediglich einmalig maximal drei Eizellen zu verwenden. Dieser Aspekt des Gesetzes war von verschiedenen Organisationen scharf kritisiert worden.
http://www.stol.it/nachrichten/artikel. ... tID=136361