Seite 1 von 1

5 per 1000

Verfasst: Sonntag, 25.10.2009, 20:03
von Done
In der Adesso-Ausgabe 10/2009 ist ein Artikel, demzufolge - wenn ich es richtig verstehe - in Italien die Möglichkeit besteht, bei der Steuererklärung anzukreuzen, daß 0,5 % (5 per mille) des zu zahlenden Betrages an gemeinnützige Organisationen weitergeleitet werden sollen und daß nur in 55% der Steuererklärungen davon Gebrauch gemacht wird.

Habe ich das richtig mit den 0,5% richtig verstanden? Warum dann aber nur 55% diese Möglichkeit nutzen?!

Done

Re: 5 per 1000

Verfasst: Sonntag, 25.10.2009, 22:00
von BO
Viele unterschreiben nicht, weil die Auswahl an gemeinnützigen Vereinigungen in der Steuererklärung sehr klein ist. Da ist u.a. die rk. Kirche und einige andere Kirchen aufgeführt.

Wenn man nicht unterschreibt, verteilt der Staat das Geld auf andere (nicht aufgeführte) gemeinnützige, nicht kirchliche Organisationen, die einen Antrag stellen.

Einmal im Jahr veröffentlicht der italienische Rechnungshof ein Verzeichnis der Vereinigungen, an die das Geld gegangen ist.

Man erspart sich damit auch den Weg zum Steuerberater, der die Steuererklärung ohne Unterschrift, auf elektronischem Weg, direkt ans Finanzamt schicken kann.

Re: 5 per 1000

Verfasst: Sonntag, 25.10.2009, 23:38
von smart
BO, ich glaube, du meinst das 8 per 1000.

Es ist wie folgt: Nicht deine, sondern alle Einkommensteuern (IRPEF) kommen in einen großen Topf. Der Arbeitnehmer hat dann in der Steuererklärung zwei Felder:

8 per 1000 - der Teil geht an Kirchen und kirchliche Institutionen, zur Wahl stehen (gerade nochmal schnell nachgeguckt, hier gibt's einen zweisprachigen Bogen als PDF) sechs Kirchen. Diese können den Betrag für besondere (festgelegte) Projekte nutzen. Außerdem kann der Staat (und somit staatliche Projekte) ausgewählt werden.

5 per 1000 - der Teil geht an gemeinnützige Organisationen, Wissenschaftliche Institute und Universitäten. Dazu muss (aufgrund der Menge lässt's sich nicht mit einem Kreuzchen machen) die Steuernummer des Rettungs-, Gesang-, Sport- oder Wasauchimmer-Vereins in die dazugehörigen Kästchen eintragen.

Mit seiner Entscheidung verteilt man jedoch nicht 0,05 oder eben 0,08 % seiner eigenen Steuerzahlungen, sondern anteilig aller Steuerzahlungen. An welche Institutionen der Rest geht, das entscheidet der Staat allein: Wenn also nur 55% Gebrauch davon machen, dann überlassen die anderen - wie von BO richtig geschildert - dem Staat die Aufgabe der Verteilung. Verteilt wird trotzdem, und zwar im angegebenen Rahmen. Die Wahl des 5 und 8 per 1000 fördert jedoch die Eigenverantwortung bei den Steuerzahlern und somit die Subsidiarität.

Wow, was für ein Vortrag! ;-)

Re: 5 per 1000

Verfasst: Montag, 26.10.2009, 00:08
von BO
Ja, du hast recht: 8 per mille. Habe schon lange keinen 740 mehr gesehen :D . Der geht vom Steuerberater direkt zum Finanzamt.

Re: 5 per 1000

Verfasst: Montag, 26.10.2009, 00:38
von smart
Bei mir ist's leider so übersichtlich, dass ich das noch locker selber machen kann... :lol:
:roll:

Re: 5 per 1000

Verfasst: Montag, 26.10.2009, 09:12
von BO
Wenn es um die Übersichtlichkeit ginge, brauchten wir gar keine Steuererklärung mehr. :lol: :lol: :lol:

Und in ein paar Wochen, alle Jahre wieder, natürlich vor Weihnachten, ist die Steuervorauszahlung fällig und das sind immer dolori. :D