Italien hebt Bußgelder erneut an
Verfasst: Donnerstag, 10.02.2005, 16:07
Italien hebt Bußgelder erneut an

Zum sechsten Mal innerhalb von 10 Jahren hat Italien die Bußgelder für Verkehrsverstöße angehoben. Damit hält Italien an der alle zwei Jahre praktizierten Verteuerung fest, wie der ADAC berichtet. Seit 1993 die Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes "Codice della Strada" in Kraft getreten sei, hätten sich die Verwarnungs- und Bußgelder bis heute um rund 38 Prozent verteuert.
Begründet werde die turnusmäßige Anhebung mit dem im Land üblichen Anstieg der Lebenshaltungskosten. Ab sofort kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als zehn Stundenkilometer den Angaben zufolge mindestens 143 Euro (bisher waren es 137,55 Euro). Autofahrer, die mit mehr als 40 Kilometer je Stunde zu schnell in eine Radarfalle geraten, zahlen jetzt mindestens 357 Euro (bisher 343,35). Die Verwarnungsgelder für einfache Parkverstöße wurden auf mindestens 35 und höchstens 143 Euro, für schwer wiegende Parksünden (beispielsweise unberechtigtes Parken auf Behinderten-Parkplätzen) auf mindestens 71 und höchstens 286 Euro heraufgesetzt. Bisher lagen die Bußgeldbeträge zwischen 33,60 und 137,55 Euro sowie zwischen 68,25 und 275,10 Euro, wie der ADAC berichtet.
(AP, germanews.de)

Zum sechsten Mal innerhalb von 10 Jahren hat Italien die Bußgelder für Verkehrsverstöße angehoben. Damit hält Italien an der alle zwei Jahre praktizierten Verteuerung fest, wie der ADAC berichtet. Seit 1993 die Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes "Codice della Strada" in Kraft getreten sei, hätten sich die Verwarnungs- und Bußgelder bis heute um rund 38 Prozent verteuert.
Begründet werde die turnusmäßige Anhebung mit dem im Land üblichen Anstieg der Lebenshaltungskosten. Ab sofort kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als zehn Stundenkilometer den Angaben zufolge mindestens 143 Euro (bisher waren es 137,55 Euro). Autofahrer, die mit mehr als 40 Kilometer je Stunde zu schnell in eine Radarfalle geraten, zahlen jetzt mindestens 357 Euro (bisher 343,35). Die Verwarnungsgelder für einfache Parkverstöße wurden auf mindestens 35 und höchstens 143 Euro, für schwer wiegende Parksünden (beispielsweise unberechtigtes Parken auf Behinderten-Parkplätzen) auf mindestens 71 und höchstens 286 Euro heraufgesetzt. Bisher lagen die Bußgeldbeträge zwischen 33,60 und 137,55 Euro sowie zwischen 68,25 und 275,10 Euro, wie der ADAC berichtet.
(AP, germanews.de)