Verfassungsgericht erklärt Gesetz zur künstlichen Befruchtung als verfassungswidrig
Das italienische Verfassungsgericht hat das seit 2004 geltende Gesetz zur künstlichen Befruchtung in einigen Teilen für verfassungswidrig erklärt.
Das Gericht urteilte, man müsse im Gesetz die Verpflichtung beseitigen, bei der künstlichen Befruchtung gleichzeitig und lediglich einmalig maximal drei Eizellen zu verwenden. Dieser Aspekt des Gesetzes war von verschiedenen Organisationen scharf kritisiert worden.
http://www.stol.it/nachrichten/artikel. ... tID=136361
Gesetz zur künstlichen Befruchtung verfassungswidrig
- BO
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Gesetz zur künstlichen Befruchtung verfassungswidrig
Non ho mai avuto la pretesa né la presunzione che qualcuno debba avere la mia stessa opinione (H.Z.)
- lanonna
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Re: Gesetz zur künstlichen Befruchtung verfassungswidrig
Ich kenne mich mit dem italienischen Gesetz nicht aus (aber auch nicht mit dem deutschen, wenn es das denn ähnlich gibt.).
Allerdings finde ich eine Einschränkung schonerforderlich, wenn ich mir diese dumme Frau in Amerika anschaue, die so viele Kinder schon hatte und nun noch mal einen Haufen Babies bekommen hat - und alles mit künstlicher Befruchtung.
Das ist in meinen Augen einfach nur krank.
Ein Baby - ja, wnn es anders nun mal nicht klappt. Und wenn dann zwei oder drei kommen, ist das sicher auch noch vertretbar. Aber mehr bitte nicht. Um der Kinder willen.
Lanonna
Allerdings finde ich eine Einschränkung schonerforderlich, wenn ich mir diese dumme Frau in Amerika anschaue, die so viele Kinder schon hatte und nun noch mal einen Haufen Babies bekommen hat - und alles mit künstlicher Befruchtung.
Das ist in meinen Augen einfach nur krank.
Ein Baby - ja, wnn es anders nun mal nicht klappt. Und wenn dann zwei oder drei kommen, ist das sicher auch noch vertretbar. Aber mehr bitte nicht. Um der Kinder willen.
Lanonna
Freunde wirst du viele lieben, wie es Muscheln gibt am Meer,
doch die Schalen, die dort liegen, sind gewöhnlich alle leer.
Autor unbekannt
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Re: Gesetz zur künstlichen Befruchtung verfassungswidrig
Da stimme ich dir zu. Das ist wieder ein Extremfall, der keinen Sinn hat.
Bei dieser Entscheidung ging es darum, dass italienische Paare, im Vergleich zu Paaren aus vielen anderen EU-Staaten, extrem benachteiligt waren, weil mit der vom Gesetz vorgeschriebenen Anzahl an Befruchtungsversuchen, - nach Angabe der Fachärzte – kaum Hoffnung auf Erfolg bestand. Diese Paare waren also gezwungen, ins Ausland zu fahren.
Das Erstaunliche an diesem Urteil ist, dass sich das Verfassungsgericht (die Bezeichnung "Mumien" nehme ich also zurück) über die Meinung der rk. Kirche hinweg setzt und diese als verfassungswidrig erklärt.
Saluti
BO
Bei dieser Entscheidung ging es darum, dass italienische Paare, im Vergleich zu Paaren aus vielen anderen EU-Staaten, extrem benachteiligt waren, weil mit der vom Gesetz vorgeschriebenen Anzahl an Befruchtungsversuchen, - nach Angabe der Fachärzte – kaum Hoffnung auf Erfolg bestand. Diese Paare waren also gezwungen, ins Ausland zu fahren.
Das Erstaunliche an diesem Urteil ist, dass sich das Verfassungsgericht (die Bezeichnung "Mumien" nehme ich also zurück) über die Meinung der rk. Kirche hinweg setzt und diese als verfassungswidrig erklärt.
Saluti
BO
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