Das ist richtig. Und dennoch bleiben fragen offen.
Bitte, ich hatte und habe auch jetzt noch nicht die Zeit, dem richtig nachzuspüren, das wissen ja die meisten hier. Ich schreibe einfach mal auf, was mir zu Ohren gekommen ist, Nichts davon muss der Wahrheit entsprechen:
1. Nicht-Bundebürger, die einen Rentenanspruch in D haben, können natürlich das Geld auch in ihrem Heimatland oder sonstwo entgegennehmen, müssen aber damit rechnen, das Geld in diesem Land versteuern zu müssen.
2. Bundesbürger haben natürlich das Recht, sich das Geld dahin auszahlen zu lassen, wohin sie ihren Lebensmittelpunkt verlegen. Hier habe ich zwei Versionen gehört:
a.) das Geld muss vor Ort versteuert werden
b.) es wird bereits in D um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt.
Ich werde mich zu späterer Stunde mit Dones Link befassen. Aber im Augenblick habe ich nicht wirklich die Nerven für große Probleme dieser Art. Unser deutsches Chaos und der deutsche Behördenstress ist unendlich groß.
Bitte, ich jammere nicht, ich nehme es mit italienischer Gelassenheit!
Herzlichst
Lanonna